Schwerbehindertenparkausweis
Für Schwerbehinderte mit nachgewiesener außergewöhnlicher Gehbehinderung (Eintrag vom Versorgungsamt "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderte bzw. "Bl" für Blinde) kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Schwerbehindertenparkausweises entspricht der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis.
Der Parkausweis gilt EU-einheitlich und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Für die Besitzerin bzw. den Besitzer gelten in anderen EU-Mitgliedsstaaten die selben Parkvergünstigungen, die dort wohnhafte behinderte Personen genießen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/ ausländischer Pass)
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Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "aG" oder "Bl".
Soll der Ausweis auch im Ausland genutzt werden, ist zusätzlich ein aktuelles Passfoto vorzulegen.
Parkerleichterung
Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, können Sie einen Antrag auf Parkerleichterung stellen, wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Schwerbehinderte Personen, denen durch die Versorgungsverwaltung ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
- Ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 40 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableiitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 80
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60.
Diesen Antrag können Sie ebenfalls im Bürgerbüro stellen. Die Kolleginnen und Kollegen werden den Antrag dann an das zuständige Versorgungsamt in Gießen weiter leiten.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Bieber zur Verfügung:
Tel: 02771/ 896-216
Fax: 02771/ 896-9-216