Kinderreisepass

Bei Antragstellung bitte

· den alten Kinderausweis/Kinderreisepass oder
· eine Geburtsurkunde und
· die Personalausweise/Reisepässe der Eltern
· Zustimmungserklärung beider Elternteile oder
· bei getrennt lebend/ Scheidung die Sorgerechtserklärung vom Familiengericht
· Ihr Kind - für die eigene Unterschrift im Kinderreisepass (gilt nicht für Kleinkinder)

mitbringen.

Für den Kinderreisepass ist grundsätzlich (für jedes Alter) ein neues  Passbild erforderlich. Der Kinderreisepass kann nur von einer sorgeberechtigten Person gestellt werden, nicht von den Großeltern oder Geschwistern.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine Einverständniserklärung Link Einverständniserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert werden. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen.
Die hier zur Verfügung stehenden Formulare können Sie mit Hilfe des Acrobat Reader Link Acrobat Reader downloaden.

Falls Sie auf Ihrem Rechner keinen Akrobat Reader installiert haben, können Sie diesen hier downloaden. Sie benötigen den kostenlosen Acrobat Reader zur Bearbeitung des Formulars.

Anfallende Kosten
Neuausstellung  13,00 €
Verlängerung     6,00 €
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

 

Frau Klingelhöfer
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Martin
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Schilp
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Deiß
02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Waldschmidt
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
 
Öffnungszeiten :

Montag 8.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag 9.30 - 12.30 Uhr