Lohnsteuerkarten

Ausstellung und Änderung einer Lohnsteuerkarte

Die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte kann persönlich oder schriftlich unter Vorlage des Ausweises beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller am 20.09. des Vorjahres seinen Hauptwohnsitz hatte.

Bei Ehegatten, die keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die Gemeinde für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte zuständig, in deren Bezirk der ältere Ehegatte am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Änderung einer Lohnsteuerkarte

Folgende Änderungen auf der Lohnsteuerkarte werden vom Meldeamt der Stadt Dillenburg vorgenommen:

  • Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren
  • Änderung des Familienstandes (Eheschließung, getrenntlebend, Verwitwung)
  • Kirchenein- und austritt
     

Vorzulegen sind:                                           

  • bei Lohnsteuerklassenwechsel: Die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten
  • bei Eheschließung: Die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten
  • bei “getrennt Lebenden”: Die Lohnsteuerkarte beider Ehegatten
  • bei Religionsänderung: Bescheinigung des Amtsgerichtes
  • bei Eintragung von Kinderfreibeträgen: Die Lohnsteuerkarte
  • bei Neugeborenen: Eine Geburtsurkunde, die Lohnsteuerkarte
  • bei nichtehelichen Kindern: die Vaterschaftsanerkennung, die Lohnsteuerkarte
  • bei ehelichen Kindern aus getrennt lebender bzw. geschiedener Ehe: Die Geburtsurkunde, die Lohnsteuerkarte
    (für ein nicht in der Stadt Dillenburg gemeldetes Kind unter 18 Jahren ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung des Hauptwohnsitzes des Kindes erforderlich)
     

Folgende Änderungen werden nur vom Finanzamt vorgenommen:

  • die Eintragung von Kindern über 18 Jahre
  • die erstmalige Eintragung und Änderung von Pauschbeträgen bei  Körperbehinderungen
  • die Eintragung des ganzen Kinderfreibetrages (ein Elternteil lebt im Ausland, ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt, Vaterschaft nicht festgestellt)

Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Ersatzlohnsteuerkarten können beim Meldeamt unter Vorlage des Ausweises beantragt werden, wenn die Originallohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr in Verlust geraten ist. Bei der Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte  ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zu zahlen.

Die hier zur Verfügung stehenden Formulare können Sie mit Hilfe des Acrobat Reader downloaden.

Formulare getrennt lebend

Formulare Ersatzlohnsteuerkarte

Formulare Besondere Lohnsteuerbescheinigung 2003

Formulare Besondere Lohnsteuerbescheinigung 2004

Formulare Steuerklasse 2

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung

 

Frau Klingelhöfer
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Martin
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Schilp
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Deiß
02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Waldschmidt
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
 
 
Öffnungszeiten :

Montag 8.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag 9.30 - 12.30 Uhr