Sterbefall

Empfehlungen für den Sterbefall

Tritt der Tod in einer Dillenburger Wohnung ein, so ist sofort ein Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung (Leichenschauschein) ausstellt. Sofern der Tod in den Lahn-Dill-Kliniken oder in einem Heim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der Klinik um die Ausstellung des Leichenschauscheins.
Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung, Sie können auch ein auswärtiges Bestattungsinstitut beauftragen. Deren Anschriften können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen.
Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen.
 
Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage
 
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am 3. Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden.

Wer muss anzeigen

Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung sind die Familienmitglieder verpflichtet. Wurde ein Bestatter dazu beauftragt, erledigt dieser die Anzeigeformalitäten. Die Anzeige eines Sterbefalles in den Dill-Kliniken nimmt die dortige "Anmeldung" vor. Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder dem beauftragten Bestatter oder dem Standesamt vorzulegen.
 
Notwendige Unterlagen
 
Dem Standesamt müssen Sie bzw. der beauftragte Bestatter folgende Unterlagen und Urkunden, möglichst im Original, vorlegen:

Ledige  Geburtsurkunde
Verheiratete Ehe- oder Heiratsurkunde (mit Hinweis zur Namensführung)
Lebenspartner Lebenspartnerschaftsurkunde
Geschiedene Ehe- oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (oder rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Verwitwete Ehe- oder Heiratsurkunde mit Sterbeurkunde des Ehegatten 
Wenn ein akademischer Grad eingetragen werden soll die Promotions- oder Diplomurkunde
wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
Reisepass/Identitätsnachweis


   
Gebühren
 
Wir stellen für Rentenzwecke, Krankenkasse und Bestattung eine gebührenfreie Sterbeurkunde aus.
Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig

erste Urkunde           10,--  €
jede weitere Urkunde   5,--  €

 
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kollegen und Kolleginnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
 

Herr Scholz

Telefon: 02771/896-251

Fax: 02771/896-299

E-Mail: ja.scholz@dillenburg.de 

 

Frau Groth-Fuhrmann

Telefon: 02771/ 896-250

Fax: 02771/896-299

E-Mail: e.groth-fuhrmann@dillenburg.de

 

 

Frau Waldschmidt

Telefon: 02771/896-236

Fax: 02771/896-299

E-Mail: m.waldschmidt@dillenburg.de