Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Arztwahl ist frei.

Für eine weitere Untersuchung (Nachuntersuchung) ist die Vorlage eines Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis des Ausbildungsbetriebs unbedingt erforderlich.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der UB-Schein kann auch an einen Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
Mitzubringen ist der Personal- bzw. Kinderausweis oder der Reisepass.
Die Ausstellung des UB-Scheines ist gebührenfrei.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung
 

 

Frau Klingelhöfer
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Martin
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Schilp
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Deiß
02771/896-200
Fax: 02771/896-299
Frau Waldschmidt
Telefon: 02771/896-200
Fax: 02771/896-299
 
Öffnungszeiten :

Montag 8.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag 9.30 - 12.30 Uhr