Was kostet die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Hallen?

>> Benutzungsentgelte

 

Wie sind die Bedingungen zur Vermietung von Räumlichkeiten in den Dorfgemeinschaftshäusern und Hallen?

>> Vermietung von Räumlichkeiten

Dorfgemeinschaftshaus ManderbachEine weitere Ansicht des Saales.

Manderbachs Wappen zeigt einen goldenen Eichenbaum und silberne Wellenlinien am Fuß des Baumes. Der Hintergrund ist blau. 

 

Dorfgemeinschaftshaus
Am Breiten Weg
35685 Dillenburg
 
 

 
 
Saalgröße                             184 m²
 
Kapazität                              Reihenbestuhlung ca. 200 Personen
                                           Tischbestuhlung    ca. 150 Personen
 
Kontakt                                Heike Schäfer
                                           Adolfstraße 1
                                           35685 Dillenburg
                                           Tel.: 02771 – 36516

 

 

Gebühren

 

Ortsansässige  

Familienfeierlichkeiten etc. – ohne Einnahmen –

 
für den ersten Tag 80,00 €
für jeden weiteren Tag 40,00 €
   
Veranstaltungen – mit Einnahmen –  
für den ersten Tag 110,00 €
für jeden weiteren Tag 55,00 €

 

(Eine Veranstaltung – Ortsansässige mit Einnahmen – pro Jahr wird nach -Ortsansässige ohne Einnahmen- abgerechnet.)

 

Auswärtige  
Familienfeierlichkeiten etc. – ohne Einnahmen –  
für den ersten Tag 110,00 €
für jeden weiteren Tag 60,00 €
   
Veranstaltungen  – mit Einnahmen –  
für den ersten Tag  150,00 €
für jeden weiteren Tag 85,00 €

 

 

Durchführung von Beerdigungs- / Trauerfeierlichkeiten 60,00 € 

 


Für alle v.g. Veranstaltungen und Feierlichkeiten werden die anfallenden Stromkosten (z.Zt. 0,30 €/kWh) gesondert berechnet.

Beschädigungen und Verluste an Mobiliar bzw. Inventar werden gesondert berechnet.