Formulare:

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Zulassungsstelle
02771/ 896-200
Aktuelle Meldung: Wechselkennzeichen
KFZ an-, ab- oder ummelden
Wer ein Kraftfahrzeug an-, ab-, oder ummelden möchte, kann dies seit dem 02. Januar 2007 bei der eingerichteten Zulassungsstelle der Stadt Dillenburg erledigen. Zuständig für Zulassungen ist das Bürgerbüro. Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht nur für Einwohner der Stadt Dillenburg und deren Ortsteile, sondern für Bewohner des gesamten Lahn-Dill-Kreises.
Voraussetzungen
Wichtig, bitte beachten!
Voraussetzung für An-, Ab- und Ummelden von Kfz ist grundsätzlich, dass für das Fahrzeug die seit 01.10.2005 vorgeschriebenen neuen EU-Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2) vorhanden sind. Verfügt der Halter lediglich über alte Fahrzeugdokumente (Kfz-Brief), ist für die erstmalige Ausstellung von neuen Zulassungsbescheinigungen die Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises zuständig.
Eintragung von technischen Veränderungen sowie die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen und Zoll-/Ausfuhrkennzeichen können ebenfalls nur von der Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises vorgenommen werden. Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises.
Wunschkennzeichen
Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, kann dies im Internet auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises oder telefonisch beim Bürgerbüro/Zulassungsstelle unter der Tel.: 02771/896-200 oder per e-mail (buergerbuero@dillenburg.de) erledigen.
Die Wunschkennzeichen können dann von verschiedenen Firmen geprägt werden. Die Zulassungsstelle erteilt gerne weitere Auskünfte. Wer auf ein Wunschkennzeichen verzichtet, bekommt vorrätige Schilder direkt in der Zulassungsstelle ausgehändigt.
Bevollmächtigung anderer Personen
Wer sein Fahrzeug nicht persönlich zulassen möchte, kann eine andere Person damit beauftragen. Voraussetzung dafür ist eine auf den Namen des Beauftragten ausgestellte und vom Halter zu unterschreibende spezielle Vollmacht. Außerdem muss der Zulassungsstelle eine unterschriebene Abbuchungsgenehmigung für die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Personalausweise des Vollmachtgebers und des Beauftragten vorgelegt werden.
Achtung!!!! Neuigkeiten für Fahrzeughalter!!!
Ab dem 1. März 2007 werden Fahrzeuge nach der neuen Fahrzeugverordnung nur noch außer
Betrieb gesetzt. Bei der Außerbetriebsetzung kann sich der Halter des Fahrzeuges sein
Kennzeichen für ein Jahr reservieren lassen. Diese Reservierung gilt jedoch nur für das außerbetriebgesetzte Fahrzeug. Damit ist es bei einer kurzfristigen Außerbetriebsetzung möglich, das alte Kennzeichen bei einer Wiederzulassung erneut zu nutzen. Eine Verlängerung der Reservierung über ein Jahr hinaus ist nicht möglich.
Um einen Missbrauch bei der Reservierung zu verhindern, kann nur der Halter des Fahrzeuges
oder ein von ihm dafür mit Vollmacht Beauftragter die Reservierung beantragen.
Für die Zulassung ist der Annahmeschluss eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten!
