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Die Sicherheit heimischer Veranstaltungen

Veröffentlicht von Dillenburg (admin) am 25.07.2011
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Zum Vorgehen bei der Veranstaltungsplanung

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Dillenburg, 22. Juli 2011. In diesen Tagen gibt es kaum einen Fernseh- oder Radiosender, kaum eine Zeitung oder eine Internetseite, die nicht an die schrecklichen Ereignisse am 24. Juli 2010 in Duisburg erinnert. Ein Jahr nach dem furchtbaren Love-Parade-Unglück sind Bilder und Emotionen präsenter denn je, gehen unter die Haut, stimmen nachdenklich und traurig.
 

Wie steht es mit der Sicherheit heimischer Veranstaltungen?

Wie ist das eigentlich bei uns vor Ort mit der Sicherheit einer Veranstaltung? Zuständig für die Genehmigung von Veranstaltungen ist zunächst das Ordnungsamt. Egal, ob die Stadt selbst eine Aktion durchführen möchte, oder einer der vielen engagierten Vereine, ist das Ressort für Sicherheit und Ordnung erster Ansprechpartner und hilft weiter. Hier muss die Veranstaltung sozusagen offiziell erst einmal angemeldet werden. Dabei wird eine Vielzahl von Daten erfasst, die für die Genehmigung relevant sind und für die Beurteilung, inwiefern die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Maßnahme gefährdet sein könnte. Hier werden nicht nur die persönlichen Daten des Veranstalters, geplanter Ort und das Datum notiert. Inhaltlich sind Fragen rund um die zu erwartete Besucherzahl, Musikdarbietungen, Abgabe von Speisen und (auch alkoholischen) Getränken wichtig, wie der Veranstalter die Einhaltung des Jugend- und Lärmschutzes sicher stellen möchte, ob ein Feuerwerk geplant ist und ob eine Haftpflichtversicherung besteht, die für mögliche Schäden aufkommt.
 

Was ist "öffentliche Sicherheit und Ordnung"

Erst jetzt kann das Ordnungsamt zu einer ersten Einschätzung kommen, welche Maßnahmen für die angemeldete Veranstaltung ergriffen werden müssen, damit die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ nicht gefährdet wird. Aber was ist eigentlich die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“? Vereinfacht lässt sich sagen, dass hierunter alle Bestimmungen und Regeln fallen, die für ein geordnetes und sicheres Zusammenleben wichtig sind und die uns vor Gefahren schützen sollen. Gesetzliche Vorgaben finden sich dazu zum Beispiel in der Hessischen Bauordnung, im Brandschutzgesetz, in der Versammlungsstätten-Verordnung uvm. Bei den Dillenburger Großveranstaltungen werden die beratenden Partner und Aufsichtsbehörden regelmäßig und mehrmals „an den runden Tisch geholt“. Damit niemand den Überblick verliert und keine wichtigen Vorgaben vergessen werden, beurteilen Polizei, Brandschutz, Rettungs- und Ordnungsdienste aus ihrer Sicht, welche vorbeugenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bzw. welche Schritte sofort nach einem unvorhersehbaren Zwischenfall unternommen werden müssen.
 

Arbeitskreis geht auf die verschiedenen Interessen ein

Natürlich kommt es dabei auch vor, dass die Interessen des Veranstalters (z. B. möglichst kurze Laufwege des Besuchers vom Parkplatz bis zum Einlass) mit anderen Interessen zusammenprallen: die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände dürfen nicht planlos zugeparkt werden, da ansonsten ein Rettungswagen vielleicht nicht mehr rechtzeitig durchkommen kann – wertvolle und vielleicht lebensrettende Zeit verstreicht sinnlos. Der „Arbeitskreis für Großveranstaltungen“ versucht, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die verschiedenen Interessen einzugehen. Der hier vertretene Brandschutz achtet darauf, dass Flucht- und Rettungswege eingehalten werden. Viele Stände bei Festen und Märkten müssen einen Sicherheitsabstand zu Gebäuden haben, damit diese bei einem Feuer noch erreichbar sind. Sinnvoll ist auch eine Nummerierung der Stände und Beleuchtungen zur Orientierung von Besuchern und Rettern. Äußerst ungünstig wäre bestimmt ein zugeparkter Hydrant, den die Feuerwehr bei einem Einsatz erst einmal suchen muss und damit wertvolle Zeit verstreicht.
 

Spezielle Anforderungen an Deko und Ausstattungsgegenstände

Auch nicht jeder Mitwirkende ist begeistert, wenn er seinen gerade aufgebauten Stand aus Sicherheitsgründen noch einmal um 2 m verschieben muss, weil er sich leichtfertig nicht an die besprochenen Vorgaben gehalten hat. Die Bauaufsichtsbehörde kommt unter anderem ins Spiel, wenn Zelte über 75 qm (sogenannte „fliegende Bauten“) genutzt werden sollen und überprüft diese auf ihre Standsicherheit und den Brandschutz. Zum Schutz der Besucher müssen Kirmesgarnituren, Deko und andere Ausstattungsgegenstände schwer entflammbar sein. Die Ergebnisse des Dillenburger Arbeitskreises für Großveranstaltungen fließen in ein sogenanntes „Sicherheitskonzept“ ein, das individuell für jede Großveranstaltung erstellt wird. Im Sicherheitskonzept ist die Veranstaltung, um die es geht, genau beschrieben. Neben der Teilnehmeranzahl und dem Ort der Veranstaltung spielen auch nicht vorhersehbare Faktoren wie eben das Wetter eine Rolle. Zu berücksichtigen ist auch die spezifische Zielgruppe. Außerdem finden sich hier die Verantwortlichen wieder: natürlich auch, wie sie am Tage der Veranstaltung erreichbar sind per Funk oder Mobilfunktelefon. Wo steht der Sanitätsdienst, wo befinden sich welche Parkplätze, welche Band spielt wann auf welcher Bühne, gibt es ein Feuerwerk usw. – alles ist schriftlich und auf Plänen festgehalten.
 

Der Einsatz von Helfern

Eine Vielzahl von Helfern – die meisten davon hauptamtlich – sind für die Sicherheit verantwortlich – bei der Aquarena-Nacht sind dies alleine rund 10 Personen vom Veranstalter, mindestens 20 Polizisten, genauso viele Sanitäter, 40 Personen vom Ordnungsdienst (Security) und über 20 Feuerwehrleute. Es zeigt sich, dass dieser immense Personalaufwand, der in den letzten Jahren immer größer geworden ist, gerechtfertigt ist, denn während der Veranstaltung selbst bleibt es fast immer sehr ruhig.

 

Wenn Alkohol zum Problem wird

Zwischenfälle, wie beispielsweise Prügeleien ausgelöst durch zu starkem Alkoholkonsum, treten – wenn überhaupt - erst nach Abschluss einer Veranstaltung auf und können nicht immer vermieden werden. Auch an die Verpflichtung der Gastwirte gilt es dann zu appellieren, bei Gästen, die bereits stark alkoholisiert sind, den Ausschank einzustellen. Leider ist dies aber eher durch die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen begründet, unter dessen Falscheinschätzung der überwiegende Anteil der Gäste, die sich vernünftig verhalten, leiden müssen. Die überzogene Konsequenz wäre, alle Veranstaltungen aus diesem Grund abzusagen. Aber wäre dies nicht das Ende jeglichen gesellschaftlichen Lebens?
 

Wenig Verständnis für notwendige Maßnahmen

Jedes Sicherheitskonzept ist individuell auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt. Die gesetzlichen Vorgaben stoßen bei den Veranstaltern und den Besuchern oft auf wenig Verständnis und werden als völlig überzogen empfunden – „typisch Deutschland halt“. So hat sich bestimmt jeder schon einmal geärgert, dass die kompletten Stuhlreihen in Hallen alle miteinander verbunden sind, so dass „man eben nicht ohne weiteres zum entdeckten Bekannten in Reihe 10 durchkommt, indem man Stühle einfach schnell zur Seite schiebt.“ Man stelle sich aber das Chaos vor, das bei einem Feuer entsteht, wenn alle panikartig den Raum verlassen möchten, über einzelne Stühle dabei stolpern und verletzt würden, wenn diese nicht alle in einer Reihe miteinander verbunden wären. Bei der Stadt Dillenburg hat zugunsten der Sicherheit manche, zunächst nicht nachvollziehbare Vorgabe absolute Priorität. Und so ist es gut, dass „in typisch Deutschland“ die Auflagen für Veranstaltungen viel höher sind und es bei uns im Gegensatz zu manchem Nachbarland nicht oder doch nur sehr selten zu einem Brand kommt.

 

Sensibilisierung für Sicherheit

Bei der Stadt Dillenburg hat sich die Vorgehensweise zur Sicherheit bei Veranstaltungen bewährt. Seit dem Love-Parade-Unglück hat sich zwar in Hessen bis heute gesetzlich nichts verändert. Alle Auflagen wurden in Dillenburg auch schon vorher entsprechend verantwortungsvoll berücksichtigt. Fragt man die zuständigen Partner von Polizei, Brandschutz und Ordnungsamt stimmen sie in einer Aussage überein: Nach der furchtbaren Katastrophe in Duisburg und der damit verbundenen unzähligen persönlichen Schicksale von Gästen sind alle noch sensibler geworden, was das Thema Sicherheit bei Veranstaltungen betrifft, als ohnehin schon, auch wenn es eine hundertprozentige Sicherheit nie geben kann. Den Arbeitskreis für Großveranstaltungen gibt es in Dillenburg schon seit mehreren Jahren und die Abstimmung zwischen allen beratenden Teilnehmern war immer effektiv. Denn nur durch die weiterhin auch gute Abstimmung all derer, die für den reibungslosen Ablauf unserer Großveranstaltungen Verantwortung tragen, werden Risiken soweit es geht eingeschränkt werden können.

Zuletzt geändert am: 26.08.2011 um 07:32

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