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Schlossberganlagen im Kriegsfall geschützt

Veröffentlicht von Dillenburg (admin) am 14.06.2011
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Schützenswertes Kulturgut

 
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Dillenburg, 14. Juni 2011. Wilhelmsturm, Villa Grün und Kasematten sind künftig auch im Kriegsfall geschützt. So will es die Haager Konvention von 1954, nach der entsprechende Plaketten als Kennzeichnung an den Gebäuden angebracht werden. Bürgermeister Michael Lotz brachte diese nun gemeinsam mit Armin Rau als 1. Vorsitzenden des Museumsvereins Dillenburg und Erhard Ossner als 1. Vorsitzenden des Geschichtsvereins Dillenburg an der Tür zur Villa Grün an. Wilhelmsturm und Kasematten erhalten die Plaketten ebenfalls.
 

Platketten sollen Kulturgut schützen

Die Plaketten „geschütztes Kulturgut“ kennzeichnen die Kulturgüter, die als sehr bedeutsames, kulturelles Erbe von Völkern eingestuft werden und dementsprechend bei bewaffneten Auseinandersetzungen vor der Zerstörung, Diebstahl oder Plünderung bewahrt werden sollen. Für die Überwachung dieser Einhaltung ist die UNESCO verantwortlich. Die Leitgedanken der Konvention sowie die Motivation für ihren Abschluss, ihre Verbreitung und ihre Respektierung sind zusammengefasst in der Präambel, die unter anderem besagt,
 
„… dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet.“
 
„Damit wird die internationale und nationale Bedeutung unserer Schlossberganlagen unterstrichen, worauf die Stadt Dillenburg besonders stolz ist“, so Bürgermeister Michael Lotz.
 

Weitere Gebäude sollen in 2012 Plaketten erhalten

Die ca. 30 cm x 20 cm großen, blau-weißen Fließen werden außen am Eingang der Objekte in gut sichtbarer Höhe angebracht. Die dazugehörige Urkunde wird im Inneren des Gebäudes aufgehängt. Eine zweite Ausfertigung der Urkunde wird jeweils bei der Stadt „sicher verwahrt“. Nach Aussage der Denkmalpflege ist die Aushändigung solcher Plaketten an weitere Eigentümer Dillenburger Gebäude, die nach der Haager Konvention als geschütztes Kulturgut gelten, gegen Ende des Jahres bzw. in 2012 vorgesehen (z. B. Orangerie, Altes Reithaus Hessisches Landgestüt nach Fertigstellung der Sanierung, Archivgebäude Europaplatz, Altes Stadtschloss etc.). Hierunter fallen z. B. auch sogenannte „Gesamtanlagen“ wie der Bereich „Kirchberg/Hauptstraße/Marbachstraße/Wilhelmsplatz“.

Zuletzt geändert am: 24.08.2011 um 13:13

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