Die Oranienstadt Dillenburg befindet sich im Landkreis Lahn-Dill im nordwestlichen Mittelhessen.
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Aktuelles
Nachdem die vorbereitenden Arbeiten für eine Verfahrenseinleitung abgeschlossen wurden, sind nach §5 des Flurbereinigungsgesetzes vor Einleitung eines Verfahrens die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise aufzuklären.
Diese findet mittels einer Präsentation auf dieser Homepage statt.
Geplantes Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 64 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 277 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | ca. 649 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Dillenburg |
Beteiligte Gemarkungen | Dillenburg, Nanzenbach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sachlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Da die Ausführungskosten im Verfahren Nanzenbach voraussichtlich ausschließlich durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht werden, wird der Unternehmensträger (hier Stadt Dillenburg) den Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft tragen.
Der Flächenbedarf für das neue Wege- und Gewässernetz sowie für die landschaftsgestaltenden Anlagen wird von der Stadt Dillenburg aufgebracht.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Anlass des Flurbereinigungsverfahrens ist der Bau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges zwischen Dillenburg und Nanzenbach sowie die Ausweisung von Uferrandstreifen am Gewässer Nanzenbach. Solche Maßnahmen unterbrechen vorhandene ländliche Strukturen und beanspruchen landwirtschaftliche Grundstücke. Zur Realisierung der geplanten Maßnahmen ist daher ein umfangreicher Grunderwerb der beanspruchten Flächen und eine Neuordnung der übrigen Flächen erforderlich.
Daneben sind noch weitere Ziele angedacht. Es soll eine erstmalige Erschließung aller liegenden Grundstücke erfolgen, die fehlende Parzellierung des Nanzenbachs soll geschaffen, die landwirtschaftlichen Flächen sollen zukunftsfähig gestaltet, kleinparzellierte Eigentumsstruktur soll aufgelöst, vorhandene Wege sollen verbessert, Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst und die Eigentums- und Rechtsverhältnisse sollen neu geregelt und neugeordnet werden.
Verfahrensablauf
Anordnungsbeschluss | 2020 |
1. Änderungsbeschluss | |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Flächenbereitstellung für den Unternehmensträger | |
Planung des Radweges und der Wirtschaftswege Schaffung des Baurechts | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Verfahrensleitung:
Herr Werner Brietzke
Telefon 06421 / 3873 – 3219
E-Mail: werner.brietzke@hvbg.hessen.de
Sachbearbeitung Bodenordnung:
Frau Anna-Lena Zimmer
Telefon: 06421 / 3873 – 3379
E-Mail: anna-lena.zimmer@hvbg.hessen.de
Sachbearbeitung Bodenordnung bei der Oranienstadt:
Herr Christoph Herr
Telefon: 02771 / 896 – 232
E-Mail: c.herr@dillenburg.de