Landtagswahl mit Volksabstimmungen: Briefwahl ab heute möglich

Wie, wo und ab wann kann Briefwahl beantragt werden?

Für die Landtagswahl mit Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 07. Oktober 2018. Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten enthalten: Familienname, Vorname(n) und die Wohnung des Wahlberechtigten, der Wahlraum mit einer Kennzeichnung, ob der Zugang barrierefrei ist, die Wahlzeit, die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei der Wahl mitzubringen, die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt, sowie die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen.

Zur Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich ein Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Dillenburg zu stellen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigung enthalten. Der Antrag kann formlos – mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder Email als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Zur Identifizierung des Antragsstellers bzw. der Antragsstellerin benötigt das Bürgerbüro den Familiennamen, den/die Vornamen und das Geburtsdatum. Auch ohne vorherige Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen bereits ab 17. September beantragt werden, bzw. kann auch direkt im Bürgerbüro gewählt werden. Dort steht eine Wahlkabine zur Verfügung. Zur Beantragung ist ein gültiges Ausweispapier erforderlich.

Briefwahlunterlagen (Wahlschein) online anfordern

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl online zu stellen. Der Online-Wahlschein-Antrag (Oliwa) steht in der Zeit vom 17.09. – 22.10.2018 zur Verfügung.

Zum Online-Wahlschein-Antrag (Oliwa)

Bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand bedacht werden: für die Postlaufzeit zum Bürgerbüro, die Bearbeitungsdauer, die Postlaufzeit zum Wahlberechtigten, die Zeit, die für das Ausfüllen der Unterlagen benötigt wird sowie der Rücktransport. Die roten Wahlbriefe können entweder per Post zurück gesandt oder bei der Stadtverwaltung abgegeben sowie auch in den Briefkästen des Rathauses (Rathausstraße 7) oder des Stadthauses/Herefordhauses (Bahnhofsplatz 1) eingeworfen werden.  Es muss unbedingt beachtet werden, dass die Briefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr eingeworfen sein müssen, da diese sonst für die Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden können. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen!

Letzte Möglichkeit für die Briefwahl

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung für Briefwahl ist der Freitag vor der Wahl am 26. Oktober 2018 um 13 Uhr. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlberechtigte bis zum Wahltag, 15 Uhr im Bürgerbüro einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl für andere beantragen

Wer die Briefwahlunterlagen für einen Anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragsstellung die Wahlbenachrichtigung benutzt wird, ist dort die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber lediglich unterschrieben werden. Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Die Unterlagen werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene Adresse wie zum Beispiel Urlaubs-, Klinik- oder Kuradresse gerichtet. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht für mehr als vier Wahlberechtigte auftritt. Dies muss die bevollmächtigte Person dem Bürgerbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien– und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch ausgeschlossen werden.

Wählerverzeichnis zur Einsicht

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis der Oranienstadt Dillenburg zur Landtagwahl mit Volksabstimmungen in der Zeit vom 08. Oktober – 12. Oktober 2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten in 35683 Dillenburg, Stadthaus/Herefordhaus, Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 1 (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 12. Oktober, 12:00 Uhr Einspruch einlegen.

Weitere Auskünfte bezüglich der Wahlscheinbeantragung und melderechtlicher Informationen in Bezug auf die Wahl gibt das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02771/896-200.

Entscheidend für die Wahlberechtigung ist der Eintrag im Wählerverzeichnis

Um am Wahlsonntag im Wahllokal wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweispapier in das Wahllokal mitgenommen werden. Die Wählerinnen und Wähler gehen in dem Wahllokal wählen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Barrierefreiheit der Wahllokale ist auf der Benachrichtigung angezeigt.

Wahllokale

Die Oranienstadt Dillenburg ist bemüht, barrierefreie Wahllokale zu nutzen, soweit dies möglich ist. Alle Wahllokale in der Kernstadt sind bei der Landtagswahl barrierefrei zugänglich. Das einzige nicht barrierefreie Wahllokal ist im Stadtteil Oberscheld im Dorfgemeinschaftshaus eingerichtet.

Eine Aufstellung aller Wahllokale  finden Sie hier

Wahllokale LTW 2018