Bürgerbüro

Kontakt:

02771/ 896-200
buergerbuero@dillenburg.de
Bahnhofsplatz 1
35683 Dillenburg

Hinter dem in orange gehaltenen Wort "Service" stehen drei stilisierte Menschen

Öffnungszeiten

Terminvereinbarungen telefonisch und online

Mo., Di.,  telefonische Terminvereinbarung von 8 bis 16.00 Uhr sowie Mi. und Fr. telefonische Terminvereinbarung von 8 bis 12.00 Uhr
Do. 10.00 – 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr

Bitte hier klicken für die Online-Terminvereinbarung

Offene Sprechzeiten

Ab 15. Mai 2023 bietet das Bürgerbüro jeden Dienstag in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr offene Sprechzeiten an, in denen ein Besuch ohne Termin stattfindet.

Ausnahme: Kfz-Angelegenheiten sind nur mit einem vorherigen Termin möglich

Mit Terminvereinbarung

Für die Sprechzeiten mit Termin gelten folgende Uhrzeiten:

Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (außer Zulassungen)

Zur Online-Terminvergabe

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Nutzen Sie im Falle einer Verhinderung bitte unbedingt den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email (buergerbuero@dillenburg.de).
Bitte beachten Sie dass Termine nicht übertragbar sind!  

Der letzte Einlass ist 15 Minuten vor Schließung.

Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung bis 14.05.23:

Mo., Di.: 8.00 bis 16.00 Uhr sowie
Mi., Fr.: 8.00 bis 12.00 Uhr
Do. 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Bis auf weiteres gelten die o. g. Zeiten.

Unser Bürgerbüro ist eine serviceorientierte Abteilung innerhalb des Ressorts für Bürgerdienste mit nutzerfreundlichen Öffnungszeiten. Welche Dienstleistungen Sie hier in Anspruch nehmen können erfahren Sie im Folgenden:

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • An-, Ab-und Ummeldungen mit Wohnungsgeberbestätigung
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Auskünfte aus dem Melderegister
  • Beglaubigungen (Fotokopie, Unterschrift; weitere Erläuterungen hierzu, siehe Hinweis unten)
  • Briefwahlunterlagen
  • Ersterteilung Führerscheine
  • Fischereischeine
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Haushaltsbescheinigungen
  • Hundeanmeldung mit Einzugsermächtigung
  • Hundeabmeldungen
  • Hundeummeldungen
  • Kinderreisepässe
  • Lebensbescheinigungen
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse (Führungszeugnisse nun auch online beantragen unter
  • https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
  • Seniorenpass (siehe hierzu auch u. s. Erläuterungen)

Weitere Formulare und Infoblätter für Ihre Beantragungen finden Sie hier.

Wir nehmen entgegen

Anregungen, Hinweise, Beschwerden

Seniorenpass

1977 wurde auf Anregung des Deutschen Roten Kreuzes ein Senioren-Pass für Mitbürger aus Dillenburg ab 65 Jahre eingeführt. Die Ausstellung des Ausweises, für den kein Lichtbild erforderlich ist, beträgt einmalig 10,00 €.
Senioren, die einen entsprechenden Pass erhalten wollen, müssen im Bürgerbüro lediglich ihren Personalausweis vorlegen.
Der Senioren-Pass berechtigt zum kostenlosen Eintritt im Wilhelmsturm, in den Kasematten, in der „Villa Grün“ und in den Donsbacher Tierpark. Darüber hinaus können Senioren-Pass-Inhaber die Bücherei zum Nulltarif nutzen und erhalten zu Veranstaltungen des Förderkreises eine Eintrittsermäßigung.

Bitte beachten Sie zu Beglaubigungen Folgende Punkte:

Für folgende Dokumente kann keine Beglaubigung durchgeführt werden:

  • ohne zugehörigen Text,
  • auf Schriftstücken in fremder Sprache,
  • Vorsorgevollmachten
  • unter Verträge,
  • für Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister
  • unter Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
  • die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedürfen.

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Durch eine Änderung des Passgesetzes wurde zum 1. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft.

Kurze Gültigkeitsdauer

Ein Grund ist laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, dass Kinderreisepässe nur maximal zwölf Monate gültig sind. Diese kurze Gültigkeitsdauer haben alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die in der EU ausgestellt werden, denn schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Nicht in allen Staaten anerkannt

Dazu kommt, dass insbesondere Kinderreisepässe, die innerhalb der Gültigkeit verlängert wurden, weltweit – und zum Teil auch in der EU – nicht von allen Staaten als Ausweisdokument akzeptiert werden. Zudem kann die teilweise bei der Einreise geforderte Restgültigkeit des Dokuments von drei bis sechs Monaten (je nach Staat) die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses einschränken.

Mehr Aufwand

Zusätzlich bedeutet die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung sowohl für die Eltern als auch für die Behörden einen enormen Aufwand.

Ausgestellte Kinderreisepässe noch bis Ablaufdatum gültig

Der Gesetzgeber hat daher am 12. Oktober 2023 das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens veröffentlicht (BGBl. I Nr. 271), mit dem u.a. der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wird. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind allerdings grundsätzlich noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Personalausweis oder Reisepass

Seit Januar 2024 können Eltern für ihr Kind also nur noch den Personalausweis oder den biometrischen Reisepass beantragen. (Im Einzelfall kommt gegebenenfalls auch die Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments in Frage.) Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis haben für Kinder eine Gültigkeit von maximal sechs Jahren.

Wichtig zu bedenken!

Wichtig zu bedenken bei der neuen Gültigkeitsdauer ist, dass sich innerhalb von sechs Jahren das Aussehen des Kindes unter Umständen so verändern kann, dass es auf dem Lichtbild nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist. In diesem Fall wird das Ausweisdokument ungültig und es muss schon vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Dokument beantragt werden.

Beachten Sie die Bearbeitungszeit

Anders als der Kinderreisepass werden Reisepass und Personalausweis nicht direkt im Bürgerbüro ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt, entsprechend fällt eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen an.

Infos zur Gültigkeit beim Auswärtigen Amt

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Sicherheitsmerkmale

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.