Kontakt:
02771/ 896-200
buergerbuero@dillenburg.de
Bahnhofsplatz 1
35683 Dillenburg

Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen telefonisch und online
Mo., Di., telefonische Terminvereinbarung von 8 bis 16.00 Uhr sowie Mi. und Fr. telefonische Terminvereinbarung von 8 bis 12.00 Uhr
Do. 10.00 – 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Bitte hier klicken für die Online-Terminvereinbarung
Offene Sprechzeiten
Ab 15. Mai 2023 bietet das Bürgerbüro jeden Dienstag in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr offene Sprechzeiten an, in denen ein Besuch ohne Termin stattfindet.
Ausnahme: Kfz-Angelegenheiten sind nur mit einem vorherigen Termin möglich
Mit Terminvereinbarung
Für die Sprechzeiten mit Termin gelten folgende Uhrzeiten:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Nutzen Sie im Falle einer Verhinderung bitte unbedingt den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email (buergerbuero@dillenburg.de).
Bitte beachten Sie dass Termine nicht übertragbar sind!
Der letzte Einlass ist 15 Minuten vor Schließung.
Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung bis 14.05.23:
Mo., Di.: 8.00 bis 16.00 Uhr sowie
Mi., Fr.: 8.00 bis 12.00 Uhr
Do. 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Bis auf weiteres gelten die o. g. Zeiten.
Unser Bürgerbüro ist eine serviceorientierte Abteilung innerhalb des Ressorts für Bürgerdienste mit nutzerfreundlichen Öffnungszeiten. Welche Dienstleistungen Sie hier in Anspruch nehmen können erfahren Sie im Folgenden:
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- An-, Ab-und Ummeldungen mit Wohnungsgeberbestätigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Beglaubigungen (Fotokopie, Unterschrift; weitere Erläuterungen hierzu, siehe Hinweis unten)
- Briefwahlunterlagen
- Ersterteilung Führerscheine
- Fischereischeine
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Haushaltsbescheinigungen
- Hundeanmeldung mit Einzugsermächtigung
- Hundeabmeldungen
- Hundeummeldungen
- Kinderreisepässe
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigung
- Personalausweise
- Reisepässe
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse (Führungszeugnisse nun auch online beantragen unter
- https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Seniorenpass (siehe hierzu auch u. s. Erläuterungen)
Weitere Formulare und Infoblätter für Ihre Beantragungen finden Sie hier.
Wir nehmen entgegen
Anregungen, Hinweise, Beschwerden
Seniorenpass
1977 wurde auf Anregung des Deutschen Roten Kreuzes ein Senioren-Pass für Mitbürger aus Dillenburg ab 65 Jahre eingeführt. Die Ausstellung des Ausweises, für den kein Lichtbild erforderlich ist, beträgt einmalig 10,00 €.
Senioren, die einen entsprechenden Pass erhalten wollen, müssen im Bürgerbüro lediglich ihren Personalausweis vorlegen.
Der Senioren-Pass berechtigt zum kostenlosen Eintritt im Wilhelmsturm, in den Kasematten, in der „Villa Grün“ und in den Donsbacher Tierpark. Darüber hinaus können Senioren-Pass-Inhaber die Bücherei zum Nulltarif nutzen und erhalten zu Veranstaltungen des Förderkreises eine Eintrittsermäßigung.
Bitte beachten Sie zu Beglaubigungen Folgende Punkte:
Für folgende Dokumente kann keine Beglaubigung durchgeführt werden:
- ohne zugehörigen Text,
- auf Schriftstücken in fremder Sprache,
- Vorsorgevollmachten
- unter Verträge,
- für Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister
- unter Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
- die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedürfen.
Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Gründe:
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe werden nicht mehr überall akzeptiert
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Kinderreisepass wird abgeschafft
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Infos zur Gültigkeit beim Auswärtigen Amt
Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.
Sicherheitsmerkmale
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.