rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Über die unter der Rubrik „Rechtskräftige Bebauungspläne“ bereitgestellten Unterlagen können Sie sich einen ersten Überblick über die Art und Weise der Bebaubarkeit Ihres Grundstückes verschaffen.

Zunächst einmal eine kurze Zusammenfassung bezüglich des Zwecks von Bebauungsplänen:

Ein Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes, in dem er z.B. Baugrenzen festsetzt, innerhalb derer Sie ein Gebäude errichten können. Auch kann ein Bebauungsplan etwa regeln, wie stark die Dachneigung sein darf, wie hoch die Wände maximal sein dürfenoder die jeweiligen Baum- und Straucharten, welche in den Gärten gepflanzt werden können.
Nicht jedes Grundstück in der Oranienstadt Dillenburg liegt jedoch im Bereich eines Bebauungsplanes, da es im Stadtgebiet auch Bereiche gibt, für die kein Bebauungsplan existiert. In diesem Fall gilt dann § 34 Baugesetzbuch, welcher übrigens auch dieDinge regelt, die nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt sind.

Achtung: Die Bereitstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne auf der Internetseite der Oranienstadt Dillenburg stellt nur eine unverbindliche Vorauskunft dar, sie ersetzt nicht die Beratung durch das Bauamt. Für weitergehende Auskünfte bitten wir Sie daher, auch zukünftig das Bauamt zu kontaktieren.

Zu den Bebauungsplänen:

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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 1997

Flächennutzungsplan 1997 Stand 01.05.2023