Schutzgebiete sind Flächen, die durch gesetzliche Vorgaben vor schädlichen Eingriffen bewahrt werden sollen. Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, der Erhaltung biologischer Vielfalt sowie der Förderung nachhaltiger Nutzungen. Es gibt unterschiedliche Arten von Schutzgebieten, welche sich in ihrem Schutzniveau und den damit verbundenen Regelungen unterscheiden. Im Folgenden werden für die Oranienstadt relevanten Schutzgebietsarten vorgestellt: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete.
1. Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete sind Flächen, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt und die Biodiversität unter Schutz gestellt werden. Ziel dieser Gebietsform ist es, schützenswerte Lebensräume sowie seltene oder gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu bewahren. In einem Naturschutzgebiet sind menschliche Eingriffe stark reglementiert und dürfen nur in einem begrenzten Maße erfolgen. In der Regel sind auch Freizeitaktivitäten nur eingeschränkt erlaubt, um eine natürliche Entwicklung zu fördern. Innerhalb der Dillenburger Gemarkung befinden sich 7 Naturschutzgebiete: „Hasel bei Donsbach“, „Alteberg und Sauernberg“, „An der alten Rheinstraße“, „Weißehöll bei Niederscheld“, „Kanzelstein bei Eibach“, „Schelder Wald“ und „Tringensteiner Schelde“.
2. Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete sind größere Landschaftseinheiten, die aufgrund ihrer Schönheit, ihres ökologischen Wertes oder ihrer kulturellen Bedeutung geschützt werden. Anders als Naturschutzgebiete, welche auf den primären Schutz von Naturaspekten fokussiert sind, zielt der Schutz von Landschaftsschutzgebieten auch darauf ab, das Erscheinungsbild der Landschaft zu erhalten und unterliegt oft weniger strengen Regulierungen. Innerhalb der Dillenburger Gemarkung wurde der „Auenverbund Lahn-Dill“ als solches Gebiet festgesetzt. Hier können menschliche Aktivitäten wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Tourismus unter bestimmten Bedingungen weitergeführt werden, jedoch müssen diese so gestaltet werden, dass die charakteristischen landschaftlichen Merkmale erhalten bleiben.
3. Naturparks
Naturparks sind weitläufige Gebiete, die eine besonders hohe landschaftliche und kulturelle Bedeutung haben. Sie verbinden den Schutz der Natur mit der Förderung der nachhaltigen Nutzung durch den Menschen. Naturparks zeichnen sich durch eine harmonische Beziehung zwischen Natur und Kultur aus, weshalb hier oft auch Aktivitäten wie Wandern, Radfahren oder Naturschutzprojekte durchgeführt werden können. In einem Naturpark wird ein besonderer Wert auf die Förderung des sanften Tourismus, der Umweltbildung und der nachhaltigen Landwirtschaft gelegt. Die Oranienstadt liegt vollständig innerhalb des „Naturpark Lahn-Dill-Bergland“.
4. FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete)
FFH-Gebiete sind Teil des europaweiten Schutzsystems „Natura 2000“. Sie dienen dem Schutz von Lebensräumen für spezielle bedrohte Pflanzen- und Tierarten, welche in der Europäischen Union als besonders schützenswert festgelegt wurden. In FFH-Gebieten gelten strenge Regelungen, um die Lebensräume geschützter Arten zu bewahren, dazu zählen unter anderem Vorschriften zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bebauung. FFH-Gebiete sind also besonders wichtig für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Innerhalb der Dillenburger Gemarkung befinden sich fünf FFH-Gebiete: „Wald und Grünland um Donsbach“, „Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden“, „Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen“, „Schelder Wald“ und „Weißehöll und Waldbereiche östlich Niederscheld“.
5. Vogelschutzgebiete
Vogelschutzgebiete sind ein weiteres Element des „Natura 2000“-Netzwerks, welches speziell dem Schutz von Vogelarten dient, die in der EU gefährdet oder auf andere Weise besonders schützenswert sind. Diese Gebiete sind vor allem für Zugvögel und für Vogelarten, die in bestimmten Lebensräumen vorkommen, von großer Bedeutung. Der Schutz dieser Gebiete umfasst Maßnahmen, die dazu beitragen, die Fortpflanzung, den Lebensraum und die Nahrungssituation der Vögel zu sichern. Ähnlich wie bei den FFH-Gebieten gelten auch hier strenge Vorschriften für menschliche Aktivitäten, um die Ansprüche der geschützten Vogelarten zu gewährleisten. Die Oranienstadt Dillenburg wird von den beiden Vogelschutzgebieten „Hoher Westerwald“ und „Hauberge bei Haiger“ tangiert.
Fazit
Schutzgebiete spielen eine zentrale Rolle im Naturschutz und in der Erhaltung biologischer Vielfalt. Sie bieten Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten, bewahren wertvolle Landschaften und tragen dazu bei, das ökologische Gleichgewicht zu sichern. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Schutzgebietsarten in ihrer Zielsetzung und in den Regelungen zur Nutzung. Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete zielen vor allem auf den Schutz von Ökosystemen und spezifischen Arten ab, während Landschaftsschutzgebiete und Naturparks auch den Erhalt der Kulturlandschaft und eine nachhaltige Nutzung durch den Menschen fördern. Vogelschutzgebiete bieten speziell Schutz für Vogelarten und deren Lebensräume. Insgesamt sind Schutzgebiete ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Umweltpolitik, die sowohl den Erhalt der Natur als auch die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt. Die örtlichen Lagen entsprechender Schutzgebiete können mittels des NATUREG-Viewer (NATUrschutzREGister Hessen) öffentlich eingesehen werden.