Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Anzeige eines Geldwäschebeauftragten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute, Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie Versicherungsvermittler und Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen auf Führungsebene einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter bestellen. Dieser ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig.

Die Bestellung als auch eine eventuelle spätere Entpflichtung sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und  seines Stellvertreters sowie zur Anzeige beim Thüringer Landesverwaltungsamt besteht für folgende Verpflichtete:

-Finanzunternehmen sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland, soweit sie nicht bereits von den Nummern 1 bis 5, 7, 9, 10, 12 oder 13 erfasst sind,

-Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um

a) Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c der Gewerbeordnung,

b) Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben,

c) Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden und für die die Veranstalter und Vermittler über eine staatliche Erlaubnis der in Deutschland jeweils zuständigen Behörde verfügen,

d) Soziallotterien

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für Bestellung

§ 7 Abs. 4 Geldwäschegesetz (GwG) für Anzeige der Bestellung und Entpflichtung

Anträge / Formulare

Formular „Mitteilung über die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten“

Schriftform ist erforderlich

Herausgebende Stelle

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft