Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Ortsgerichte
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Bemerkungen

siehe auch:

Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
(Hessisches Ministerium der Justiz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

05.02.2016