Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Förderung des Breitensports
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschl. Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.

Verfahrensablauf

Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

Voraussetzungen

In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Rechtsgrundlage

Artikel 62 a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016