Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.

Teaser

Eine überwachungsbedürftige Anlage weist erhebliche bzw. gefährliche Mängel auf? Dann kann diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle still gelegt werden.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.

Voraussetzungen

Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020