Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Bibliotheksausweis beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Teaser

Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Verfahrensablauf

  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Benutzungsgebühr: EUR 0,00 - 30,00

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 10 Tage

Rechtsgrundlage

kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Bemerkungen

  • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
  • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
  • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

Herausgebende Stelle

Stadtbibliothek Wetzlar

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.12.2022