Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Befahren nicht schiffbarer Gewässer - Zulassung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Hessen liegt nicht nur im Zentrum des Luft- und Landverkehrs, sondern auch im Netz der bedeutendsten europäischen Wasserstraßen.
Über die Bundeswasserstraßen hinaus ist in Hessen der Ginsheimer Altrhein von km 1,5 bis zur Mündung in den Rhein als schiffbar bestimmt worden.

Eine Zulassungsmöglichkeit zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen besteht nicht.

Jede Person darf jedoch natürliche fließende Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht besondere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

27.08.2012