Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
 

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.

Verfahrensablauf

  • Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien in

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
  • Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Online-Beantragung

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