Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen. 

Wenn Sie selbständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird, und über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben, sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 HwO beantragen. Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung besteht. 

Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen. 
 

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Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Voraussetzungen

  • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks. 
  • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt. 
  • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden) 

Weiterführende Informationen

Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de

Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

Informationen über das Handwerk in Deutschland
https://www.handwerkskammer.de/artikel/ueber-das-handwerk-5620,15,8.html

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 

Fachlich freigegeben am

06.10.2023