Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Namensänderung bei der Agentur für Arbeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) oder Kindergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, müssen Sie dort die Namensänderung bekannt geben. Auch wenn Sie als arbeitsuchend gemeldet sind, sollten Sie Ihren neuen Namen möglichst bald melden.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Namensänderung auch umziehen (etwa durch Heirat oder Scheidung), ist für Sie gegebenenfalls eine andere Agentur für Arbeit oder eine andere Familienkasse zuständig. Sie müssen sich in diesem Fall dann dorthin ummelden, damit Sie Leistungen/Lohnersatzleistungen beziehungsweise Kindergeld fortlaufend beziehen können und auch die Arbeitsvermittlung nahtlos weiterläuft.

Adressänderung bei der Agentur für Arbeit
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Verfahrensablauf

Bezug von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld):
Bitte verwenden Sie für die Meldung möglichst das Formular "Veränderungsmitteilung", welches Sie von den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit erhalten haben, als Sie sich arbeitslos meldeten. Das Formular steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung, Sie können es am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Agentur für Arbeit schicken.


Bezug von Kindergeld:
Für Änderungsmitteilungen zum Bezug von Kindergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit ein spezielles Formular zur Verfügung. Sie können es ebenfalls am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann an die Familienkasse der Agentur für Arbeit senden.


Personen, die als arbeitssuchend gemeldet sind:
Auch wenn Sie Arbeit suchen, aber keine Lohnersatzleistungen beziehen, sollten Sie die Änderung Ihres Namens rasch der Agentur für Arbeit mitteilen. Damit ist gewährleistet, dass die Vermittlungsbemühungen nahtlos fortgesetzt werden können.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Links:

Merkblatt für Arbeitslose
(Bundesagentur für Arbeit)

Merkblatt Kindergeld
(Bundesagentur für Arbeit)

An wen muss ich mich wenden?

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit:

Agenturen für Arbeit
(Bundesagentur für Arbeit)

Welche Unterlagen werden benötigt?

empfehlenswert: Kopie von standesamtlichen Dokumenten (Eheurkunde, Bestätigung der Namensänderung) 
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Anträge / Formulare

Veränderungsmitteilung Arbeitslosengeld
(Bundesagentur für Arbeit)

Veränderungsmitteilung Kindergeld
(Bundesagentur für Arbeit)