Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Mit Mitteln dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden innovative Projekte in der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert. Die Rentenbank reicht die Förderung in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses aus.
Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen 2 Programmteile zur Verfügung:
Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
- Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Zinssatz: in der Regel 1,5 Prozent p.a.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 98 Prozent
Laufzeit: bis max. 20 Jahre
Zinsbindung: über die gesamte Laufzeit des Darlehens
Tilgung: regulär ein tilgungsfreies Anlaufjahr
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Programmteil 2: Förderung experimenteller Entwicklungsvorhaben (Zuschuss)
- Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- konzeptionelle Planung und Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
- Studien zur technischen Durchführbarkeit
- Schaffung eines ersten Prototyps, der nicht zur kommerziellen Nutzung geeignet ist
- erste Demonstrations- und Pilotprojekte
Konditionen
Art der Förderung: Zuschuss
Förderanteil bei Studien
- bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent
- bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent
Förderanteil bei anderen Kosten
- bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent
- bei kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent
- bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter
- Innovationen – Informationen zum Förderprogramm
- Innovationen – Finanzierungsbeispiel
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Antragsberechtigte
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Forschungseinrichtungen
Fördervoraussetzungen
Vorhaben innerhalb des Programmteil 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.