Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer Brenn- oder Wiengeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte an einen anderen abgibt, hat dies schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.

Dies hat spätestens bei der Abgabe zu geschehen. Dabei ist der Empfänger zu bezeichnen.

Wer eine Anzeige nach § 45 BranntwMonG vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht richtig abgibt, handelt ordnungswidrig (§ 126 Abs. 1 Nr. 2 BranntwMonG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Finanzbehörde. Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus das Unternehmen betrieben wird.
In Hessen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt Darmstadt , Frankfurt am Main-Flughafen oder Gießen.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat spätestens bei der Abgabe der Geräte zu erfolgen.