Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Zentrales Testamentsregister (ZTR)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

In das ausschließlich elektronisch geführte Register werden die Verwahrangaben von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen.

Notarielle Urkunden meldet der Notar; im Übrigen besteht eine Meldepflicht des Gerichts als Verwahrstelle. Auch Rücknahmen aus der besonderen amtlichen Verwahrung und Veränderungen des Verwahrungsortes werden registriert.

Benachrichtigungen in Sterbefällen

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Die Verwahrstelle der entsprechenden Urkunde wird ebenfalls benachrichtigt.

Registerauskünfte

Notare und Gerichte können das Zentrale Testamentsregister im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabenerfüllung jederzeit elektronisch abfragen, um erbfolgerelevante Urkunden zu ermitteln.

Die Abfrage erfolgt ausschließlich elektronisch und nur durch Amtsträger wie Notare und Gerichte unter Angabe des Geschäftszeichens. Sie setzt zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis voraus.

Im Zuge jeder Neuregistrierung kann der Erblasser einen Testamentsregisterauszug verlangen. Dabei handelt es sich auch um eine Registerabfrage, zu der der Erblasser mit dem Verlangen nach Erteilung eines Testamentsregisterauszugs sein Einverständnis erklärt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Bundesnotarkammer betreibt  das Zentrale Testamentsregister.
Die erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge werden durch Gerichte und Notare (sogenannte Melder) registriert.

Welche Gebühren fallen an?

Registrierungskosten

Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister Gebühren in Höhe von 15,00 Euro (bzw. 18,00  Euro wenn der Melder nicht für die Bundesnotarkammer abrechnet) je Registrierung.
Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab.

Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Informationen zum Zentralen Testamentsregister erhalten Sie auf der Website der Bundesnotarkammer

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

06.12.2019