Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Batteriegesetz; Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Verfahren zur Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems für Gerätealtbatterien muss die Genehmigungsbehörde zur Feststellung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen (Sammelziele und Anforderungen an die Entsorgung und an die  flächendeckende Rücknahme, jeweils bezogen auf Gerätealtbatterien) auf ein Gutachten eines Sachverständigen zurückgreifen. Ferner müssen insbesondere das Gemeinsame Rücknahmesystem und herstellereigene Rücknahmesysteme die Richtigkeit der von ihnen dem Umweltbundesamt vorzulegenden Dokumentation über die Rücknahme und Verwertung von Gerätealtbatterien auf Verlangen dieser Behörde von einem Sachverständigen prüfen und bestätigen lassen.

Diese Pflichten erfüllen Genehmigungsbehörden, das Gemeinsame Rücknahmesystem und herstellereigene Rücknahmesysteme u.a. nur dann, wenn mit der Begutachtung ein Sachverständiger beauftragt wird, der nach § 36 Gewerbeordnung für Altbatterieentsorgung öffentlich bestellt worden ist.

Diese Verpflichtungen werden aber auch dann erfüllt, wenn ein Sachverständiger beauftragt wird, der im EU/EWR-Ausland niedergelassen ist, nur gelegentlich und vorübergehend in Deutschland im Batteriegesetz vorgesehene Sachverständigentätigkeiten durchführen will und dessen hierfür erforderliche Berufsqualifikation von der zuständigen Behörde nachgeprüft und bestätigt worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)

Voraussetzungen

Im Nachprüfungsverfahren wird nachgeprüft, ob bei einem o. g. Sachverständigen diejenige Berufsqualifikation vorhanden ist, die für einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Altbatterieentsorgung erforderlich ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altbatterieentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat,

ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist.

  • ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altbatterieentsorgung

alternativ: Nachweis einer mindestens 2 Jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altbatterieentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre

Welche Gebühren fallen an?

Siehe Gebührenordnung der IHK

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017