Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Eintragung einer neuen Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

 Ihr Vorteil daraus:

  • Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
  • Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
  • Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
  • Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
  • Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.
     

Teaser

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft.

Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die "Zuständige Stelle nach BBiG" im Regierungspräsidium Gießen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages
  • Individueller Ausbildungsplan
  • Gegebenenfalls Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.

Bearbeitungsdauer

In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Gießen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

12.09.2023