Das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen (VStBH) ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessen. Informationen zur Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Witwerrente, Rente für den/die überlebende(n) Partner(in) einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Waisenrente)
- Sterbegeld für die Hinterbliebenen
- Kapitalabfindung an die überlebende Ehefrau oder den überlebenden Ehemann im Fall einer erneuten Heirat
Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Einen Anspruch haben Sie darauf allerdings nicht.
Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Regelpflichtbeitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Dieser entspricht dem halben Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Erreicht Ihr Einkommen die halbe Beitragsbemessungsgrenze nicht, können Sie die Berechnung Ihres Beitrages nach Ihrem Arbeitseinkommen beantragen. Als Minimum ist der Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 des Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig. Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, müssen mindestens den Beitrag zahlen, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten wäre.
Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie im Internet herunterladen.
Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater in Hessen auf www.vstbh.de unter „Rechtsgrundlagen“ sowie unter „Service“> „Häufig gestellte Fragen“.