Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Lizenz(en) für Luftfahrzeugführer - Umwandlung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach der EU-Verordnung 1178/2011 müssen bestehende nicht-JAR-gemäße Pilotenlizenzen(Lizenzen nach LuftPersV oder ICAO-Lizenzen), die ein EU-Mitgliedstaat erteilt oder anerkannt hat, bis spätestens 08.04.2014 in eine entsprechende EU-Lizenz umgewandelt werden. Dieses erfolgt nach einem Umwandlungsbericht (siehe "Nachrichten für Luftfahrer", Ausgabe NfL I 16/13).

Nationale Lizenzen nach JAR-FCL 1 oder 2 deutsch werden ab dem 09.04.2014 beim ersten Anlass – z. B. bei der Erteilung einer neuen Musterberechtigung – durch eine Teil-FCL-Lizenz ersetzt.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel.

Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Lizenz, in die umgewandelt werden soll (vgl. NfL I 16/13).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Lizenzumwandlung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nationale und ICAO-Lizenzen können in einem Übergangszeitraum, der am 08.04.2014 endet, aufrechterhalten werden. Ab dem 09.04.2014 jedoch müssen diese Lizenzen in solche nach Teil-FCL umgewandelt sein, um damit weiterhin in der EU registrierte Luftfahrzeuge führen zu dürfen. In der Übergangsfrist bis zum 08.04.2014 können die nationalen Lizenzen nur aufrecht erhalten, nicht aber verlängert, erneuert, erweitert oder anderweitig geändert werden, ohne die Lizenz zuvor in eine solche nach Teil-FCL umzuwandeln.

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

24.09.2013