Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Finanzanlagenvermittler – Anzeige nach § 21 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen Sie bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils

  • mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
  • mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
  • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten

anzeigen.

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige

  • von der IHK Limburg zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
  • von der IHK Wiesbaden auch für die IHK Hanau

entgegengenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • (Formlose) Anzeige mit folgenden Angaben zu der betreffenden Person:
    • Vor- und Familienname
    • ggf. Geburtsname, sofern dieser vom Familiennamen abweicht
    • Staatsangehörigkeit/-en
    • Geburtstag und -ort
    • aktuelle Anschrift
  • Von dem Gewerbetreibenden der Nachweis seiner Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder die Bekanntgabe des Aktenzeichens des Erlaubnisbescheids

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Anzeige richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen IHK.

Bemerkungen

Die Anzeige soll die zuständige Behörde in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der mit der Leitung betrauten Personen mit allen sich für den Fortbestand der Erlaubnis ergebenden Konsequenzen zu prüfen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung