Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Sonderrufnummern; Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zur Aufklärung des islamischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus ein Hinweistelefon eingerichtet (Vertraulichkeit wird zugesichert).

Wenden Sie sich an das Hinweistelefon, wenn:

  • Ihnen Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen bekannt sind.
  • Sie Personen kennen, die in Planungen von Gewaltakten und Terroranschlägen eingebunden sind.
  • in Ihrer Umgebung Personen für solche Planungen angeworben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hinweistelefon „Aufruf gegen Terror und Gewalt“

Tel.: +49 221 - 792 - 3366

E-Mail: HiT@bfv.bund.de

 

Erreichbarkeit (deutsche Sprache):

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Erreichbarkeit (türkische bzw. arabische Sprache

Mo 09.00 - 15.00 Uhr

Di 09.00 - 15.00 Uhr

Mi 09.00 - 15.00 Uhr

Do 09.00 - 15.00 Uhr

Fr 09.00 - 15.00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verfassungsschutz

Merianstraße 100

50765 Köln

 

Tel.: +49 221-792-0

E-Mail : bfvinfo@verfassungsschutz.de

Internet: https://www.verfassungsschutz.de/

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - keine fachliche Freigabe