Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Beschwerden über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

 

Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.

 

Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.

 

Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

 

Erreichbarkeit:

Mo 9:00 – 15:00 Uhr

Di 9:00 – 15:00 Uhr

Mi 9:00 – 15:00 Uhr

Do 9:00 – 15:00 Uhr

Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail: poststelle@bva.de

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt – keine aktuelle fachliche Freigabe