Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Vereinseigener Sportstättenbau
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

Zuwendungen werden gewährt für:

  • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Verfahrensablauf

Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr  Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Voraussetzungen

  • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
  • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
  • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016