Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Kostenerstattung an Berufsbildungswerke
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist Schulträger der Staatlichen Berufsschulen Nord- und Südhessen, die Berufsbildungswerke erhalten vorgeleistete Kosten erstattet.

Die Berufsbildungswerke und die Staatlichen Berufsschulen haben den gemeinsamen Auftrag der beruflichen und sozialen Förderung junger Menschen mit Behinderung. Sie fördern die individuelle Entwicklung junger Menschen, die eine Berufsausbildung nur mit den besonderen Hilfen des Berufsbildungswerkes (BBW) und der Staatlichen Berufsschule erfolgreich bestehen können. Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit von einem Team von Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen, Psychologen und Physiotherapeuten umfassend unterstützt und beraten. Ziele und Förderung werden individuell mit jedem Auszubildenden erarbeitet und geplant.

Das Land Hessen finanziert die Staatlichen Berufsschulen über die hessischen Berufsbildungswerke z.Zt. mit rd. 1 Mio Euro jährlich.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.08.2016