Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler, die als sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus dem Ausland nach Hessen kommen. Die ABZ stehen zugewanderten und geflüchtete Kindern und Jugendlichen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen sowie deren Familien beratend zur Seite. Sie sind in allen Staatlichen Schulämtern in Hessen für schulpflichtige und berufsschulberechtigte Neuankömmlinge eingerichtet. Ziel der Beratung im Rahmen von Aufnahmegesprächen ist es, den Sprach- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen und einen Schulplatz zu finden, der das für sie passende Angebot zur Förderung bereithält.

Verfahrensablauf

Beratungstermine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme- und Beratungszentren können telefonisch vereinbart werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Staatliche Schulamt.

Zuständige Stelle

Alle 15 Staatlichen Schulämter in Hessen verfügen über ein Aufnahme- und Beratungszentrum.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum hessischen Gesamtsprachförderkonzept für Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

01.09.2016