Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Bezüge für Landesbedienstete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hessische Bezügestelle (HBS) nimmt für das Land Hessen  die Funktion des Arbeitgebers  war. Ihr obliegt die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.). Sie ist Familienkasse und zahlt das Kindergeld an die Landesbediensteten.

An wen muss ich mich wenden?

In der Hauptstelle in Kassel werden u. a. die Bezüge der Tarifbeschäftigten des Landes sowie die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (jeweils einschließlich der nachgeordneten Bereiche) bearbeitet.

Die Bezüge der übrigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten werden in der Nebenstelle in Wiesbaden  bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Bezüge.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016