Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Teaser

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Welche Gebühren fallen an?

Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Anträge / Formulare

Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021