Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Pflegeversicherungsbeitrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 3,05 % vom beitragspflichtigen Einkommen der oder des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten, der ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der oder des Versicherten erhoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 41.400 Euro.

Für besondere Personengruppen wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es abweichende gesetzliche Regelungen.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse.

Teaser

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.

Verfahrensablauf

Die Beitragszahlung wird mit Abschluss der Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jede und jeder Versicherte beitragspflichtig. Familienangehörige sind für die Dauer der Familienversicherung beitragsfrei. Weitere Ausnahmeregelungen können Sie bei der Krankenversicherung erfragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind die Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen, die sie dann unverzüglich an die Pflegekasse weiterleiten muss. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Zusätzlich zu den Beiträgen entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

12.05.2021