Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:
- "offen"
- "speziell"
- "zulassungspflichtig"
Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens. Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben.
Betrieb in der Kategorie "speziell"
Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.
Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrtbundesamtes.
In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:
- Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
- Wie hoch soll es fliegen?
- Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS – "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
- Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?