Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen vor der Arbeitsaufnahme eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung für den Erhalt einer Zugangsberechtigung. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die erforderlichen Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten, mit dem Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen können.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig betraut sind mit:
- Sicherheitskontrollen,
- der Abfertigung,
- dem Transport,
- der Kontrolle von Luftfracht sowie
- der Betretung allgemeiner Sicherheitsbereiche.
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können,
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird, und
- Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen - zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.
Die Regelung betrifft somit auch:
- Pilotinnen und Piloten,
- Flugschülerinnen und Flugschüler,
- Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
- Schülerpraktikanten und -praktikantinnen,
- Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
- Händler und Gewerbetreibende sowie
- Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung dient der Feststellung, dass von Ihnen keine Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr ausgeht.
Die Prüfung umfasst:
- Angaben zu Ihrer Person,
- zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Überprüfung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen fünf Jahre,
- Ihre Wohnsitze in den vergangenen zehn Jahren,
- die Prüfung von Strafregistereinträgen und
- Auskünfte von Behörden.
Die Überprüfung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst über Ihren Arbeitgeber und den Flughafenbetreiber beantragen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.
Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann - soweit dies in Einzelfällen geboten ist - auch bedeuten, dass Sie z.B. einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
- Sie wegen einer vorsätzliche Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder
- Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als fünf Jahre zurückliegt,
- Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als zehn Jahre zurückliegt,
- das Bundesamt für Verfassungsschutz Sie in den vergangenen zehn Jahren beobachtet hat.
Dennoch wird jeder Einzelfall einer individuellen Bewertung unterzogen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann entfallen, wenn
- für Sie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 oder § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durchgeführt worden ist oder
- Sie nur einmalig Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis arbeiten können oder
- Sie ausschließlich in allgemein zugänglichen Bereichen des Flughafens arbeiten.