Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können Eintragungen  von Änderungen des Namens und  der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen  für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
 

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz. 
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung  
  • Sprechfunkzeugnis    
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung 
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis 
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
  • Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite  
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsbehelf

Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Online-Beantragung

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