Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird. 

Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
 

Teaser

Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
  • Ausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild 
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (5 EUR) und der Fischereiabgabe (7,50 EURO).

Gebühr: EUR 12,50

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009V17Anlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Ausländerfischereischein wird für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

Geltungsdauer: 3 Monate

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag 
     

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

Fachlich freigegeben am

06.07.2023