Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen erstatten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geltend machen.

Solche Schulungen sollen Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Als Ehrenämter im Sinne des Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.

Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Teaser

Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Voraussetzungen

Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

Bescheinigung der Organisation/Einrichtung über die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
  • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
  • Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung.

Antragsfrist: 12 Wochen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 12 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

11.10.2023