Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Bodenabbaugenehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigungspflicht für den Abbau von Bodenschätzen ergibt sich

  • bei bergrechtlichen Bodenschätzen aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Die bergrechtlichen Bodenschätze sind in § 3 Abs. 3 und 4 BBergG aufgelistet.
  • bei allen anderen Bodenschätzen
    • wenn beim Abbau ein Gewässer hergestellt oder wesentlich verändert wird aus
      dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
    • wenn trocken abgebaut wird,
      • die Abbaufläche über 10 ha groß ist oder gesprengt wird aus dem
        Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG),
      • die Abbaufläche unter 10 ha groß ist und nicht gesprengt wird aus der
        Hessischen Bauordnung. Hiernach bedarf der Abbau einer Baugenehmigung,
        wenn die Tiefe 2 Meter übersteigt oder die Abbaufläche im bebauten
        Innenbereich größer als 30 m² bzw. im Außenbereich größer als 300 m² ist.

In allen Fällen bedarf es ferner im Regelfall einer naturschutzrechtlichen Eingriffszulassung nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG).

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die Kreisausschüsse bzw. Magistrate der Kreisfreien Städte als Untere Baubehörden, in allen anderen Fällen die Regierungspräsidien als Bergbehörden bzw. als Obere Wasserbehörden oder als Immissionsschutzbehörden.

Rechtsgrundlage

  • Bundesberggesetz (BBergG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Hessische Bauordnung (HBO)
  • Hessisches Naturschutzgesetz - HENatG)