Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Erbvertrag
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen. Hiervon können Sie sich im Normalfall nur wieder lösen, wenn Sie mit dem Vertragspartner des Erbvertrages einen Aufhebungsvertrag schließen.

Erbverträge werden häufig in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geschlossen. Da diese Personen, anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kein gesetzliches Erbrecht haben, kann den Überlebenden auf diese Weise eine gesicherte Rechtsstellung verschafft werden.

Oft verfolgt der Vertrag auch den Zweck, den Vertragspartner durch Erbeinsetzung zu verpflichten, den Erblasser bis zum Lebensende zu versorgen. Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein. Die Parteien können auf beiden Seiten aus mehreren Personen bestehen. Ebenfalls häufige Aspekte zum Abschluss eines Erbvertrages sind unternehmerischer Natur.

Testament
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

29.11.2019