Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Kfz: Abgasuntersuchung (AU)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, werden diese in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Prüfung des Abgasverhaltens eines Fahrzeugs erfolgt seit dem 01.01.2010 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU). Seit diesem Zeitpunkt gibt es deshalb auch keine AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen mehr.

Auch wenn die Abgasuntersuchung nunmehr Teil der HU ist, wird darüber nach wie vor ein gesonderter Prüfbericht ausgestellt. Diesen sollten Sie zusammen mit dem HU-Untersuchungsbericht aufbewahren.

 

Was sollte ich noch wissen?

Nach den geltenden Vorschriften (§ 72 Abs. 2 i.V.m. Anlage IXa StVZO) ist Anlage IXa StVZO nach dem 31.12.2009 nicht mehr anzuwenden. Die zum 01.01.2010 eintretende Rechtsänderung sieht einen (vollständigen) Verzicht auf die Vergabe von AU-Plaketten vor. Diese Regelung findet auch auf Fahrzeuge mit gültiger AU- und HU-Plakette Anwendung, die ab dem 01.01.2010 umgekennzeichnet werden.

Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene gilt hinsichtlich der Anbringung von AU-Plaketten seit dem 01.01.2010 folgendes:

1. Werden Fahrzeuge mit gültiger AU- und HU-Plakette ab dem 01.01.2010 umgekennzeichnet, sind auf den neuen Kennzeichenschildern nur noch die HU-Plaketten (keine AU-Plaketten) anzubringen. Die Tatsache, dass in diesen Fällen von außen nicht mehr erkennbar ist, ob für das Fahrzeug eine AU durchgeführt worden ist, wird hingenommen.

2. Die vorübergehende Überziehung der Fälligkeit einer AU kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der nächsten HU hingenommen werden (z.B. AU fällig 02/2010 und HU später fällig z.B. 10/2010.

3. Erfolgt im Rahmen der zugelassenen Ausnahmeregelung bei Umzug innerhalb des Landesbereichs die Beibehaltung des Kennzeichens bleibt die AU-Plakette unverändert auf dem Kennzeichen.