Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

Ausnahme:

  1. Wer vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt zum Führen eines Mofa weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  2. Sie benötigen auch keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.

Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie bei der Technischen Prüfstelle (in Hessen bei der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - TÜH -) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer mit sich führen.

Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.

Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Auf dem Antrag der TÜH ist ein entsprechendes Feld vorhanden.