Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Deutsche Schulen im Ausland
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Auslandsschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern: Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder der Bundesrepublik Deutschland fördern personell und finanziell weltweit mehr als 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen mit deutschen, von der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ (Kultusministerkonferenz - KMK) anerkannten Schulabschlüssen sowie Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe I und/oder II anbieten. Die deutsche schulische Arbeit im Ausland ist neben der Arbeit der Goethe-Institute und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ein grundlegender Baustein und eines der nachhaltigsten Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.


Die Deutschen Auslandsschulen stehen deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen offen, deren Eltern befristet im Ausland tätig sind. An den Begegnungsschulen können außerdem auch Landeskinder einen deutschen Schulabschluss erwerben.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. Hessische Lehrkräfte, die Interesse an einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst haben, finden auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Informationen und Hinweise.

Zuständige Stelle

Grundsätzliches Informationsmaterial rund um den Auslandsschuldienst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Welche Gebühren fallen an?

Die Deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen, die schulgeldpflichtig sind.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

20.10.2016