Wo finde ich was?

Sie möchten einen Personal- oder Reisepass beantragen? Sie haben Fragen zu Müllgebühr oder zur Hundesteuer? Diese und viele Leistungen mehr finden Sie über das unten stehende Abfrageformular.

Verwaltungsportal Hessen

Wappen des Landes Hessen

Um mehr Informationen über eine Leistung zu erhalten, geben Sie bitte die gewünschte Leistung (z. B. Personalausweis) in das Feld ein oder wählen Sie einen Buchstaben, um alle Leistungen, die mit dem selben Buchstaben beginnen als Ansicht zu erhalten.

Haben Sie auch den Ort entsprechend ausgewählt, bekommen Sie die zuständige Stelle und die Kontaktdaten zu der von Ihnen gewählten Leistung.

Die Abfrage wird mit Hilfe des “Verwaltungsportals Hessen” des Landes Hessen generiert.

Bezeichnung:
Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Hessen ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
 
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
 
Die zuständige Behörde, das ist das jeweilige Regierungspräsidium, kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium

Welche Gebühren fallen an?

Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
 

Was sollte ich noch wissen?

Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
 

Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Gießen)

Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Kassel)